1. Geltung
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Frame By Frame Cologne GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern der Vertragspartner Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mit der Erteilung des Auftrages und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Als „Kunde“ sollen in diesen AGB ausdrücklich auch Auftraggeber von Dienstleistungen, wie z. B Filmaufnahmen aller Art und deren Nachbearbeitung, sowie Besteller/Mieter von Leihgeräten verstanden werden. Weiterhin soll als „Ware“ und „Vorbehaltsware“ ausdrücklich auch die Herstellung von Filmaufnahmen aller Art und deren Nachbearbeitung, sowie vermietete oder leihweise zur Verfügung gestellte Geräte verstanden werden.
1.2 Stehen unsere AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen unsere AGB vor, auch wenn wir denen des Kunden nicht widersprechen.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
1.4 Alle Erklärungen von Frame By Frame Cologne GmbH , wie z. B. die Abgabe von Angeboten, Annahme von Verträgen, Kündigungen, Änderungen von Verträgen, Terminzusagen bedürfen der Schriftform.
1.5 Einfache Informationen, Meldungen und Terminabsprachen, für die die Schriftform vereinbart ist, können auch per E-Mail erfolgen.
1.6 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch Frame By Frame Cologne GmbH.
2. Angebot, Legitimation, Bestellungsannahme und Rücktritt
2.1 Bis zur Annahme der Bestellung sind unsere Angebote freibleibend, der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Die Erstellung unserer Angebote und Kostenvoranschläge ist kostenfrei, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.
2.2 Der Kunde übernimmt für die von ihm gelieferten Unterlagen und Materialien die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt Frame By Frame Cologne GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber bringt durch die Auftragserteilung zu Ausdruck, dass er zu allen an Frame By Frame Cologne GmbH erteilten Aufträgen und Bestellungen befugt ist, dass insbesondere alle GEMA-Rechte gewahrt sind, und dass behördliche und gesetzliche Bestimmungen beachtet wurden.
Insbesondere bei Anweisungen des Kunden oder einer seiner Erfüllungsgehilfen bei Dreharbeiten an einen Erfüllungsgehilfen der Frame By Frame Cologne GmbH, z. B. Kameraleute, hat der Kunde auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu achten, die durch die Filmaufnahmen, und alle damit zusammen hängenden Handlungen, verletzt werden könnten.
2.3 Der Kunde hat eventuelle dritte Rechteinhaber von diesen AGB zu unterrichten und für deren schriftliches Einverständnis zu sorgen.
2.4 Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.
2.5 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen oder unserer vorherigen Zustimmung möglich. In diesem Falle werden die Kosten gemäß Punkt 6.11, sowie für den Verwaltungsaufwand berechnet.
3. Preise
3.1 Es gilt unsere aktuelle Preisliste in der Euro-Währung zuzüglich der z.Zt. gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht abweichende Preise schriftlich vereinbart wurden oder Bestandteil eines besonderen Vertrages sind.
3.2 Soweit nicht anders angegeben, hält sich Frame By Frame Cologne GmbH 30 Tage an die Preise eines Angebotes gebunden.
3.3 Bei Vermietung von Gerätesätzen, die in der Preisliste mit Zubehör zu einem Pauschalbetrag angeboten werden, ist die Mietgebühr auch dann voll zu zahlen, wenn auf Wunsch des Kunden einzelne Zubehörteile nicht mitgeliefert werden, es sei denn, es wurden abweichende Vereinbarungen schriftlich festgelegt.
3.4 Bei längerer Mietdauer sind Pauschalpreise möglich, die schriftlich vereinbart sein müssen.
3.5 Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt worden sind oder nicht.
3.6 Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung bzw. zum vereinbarten Datum und endet mit dem Tage der Rückgabe bzw. nach Ablauf der vereinbarten Miettage.
Sofern die Rückgabe vor Ende des vereinbarten Mietzeitraums erfolgt, gilt der vereinbarte Mietzeitraum als zu berechnende Mietzeit. Sollte die Mietzeit über den vereinbarten Zeitraum hinausgehen, ist der Frame By Frame Cologne GmbH zum frühest möglichen Zeitraum darüber zu informieren und eine neue Vereinbarung zu treffen. Die Transportzeit gilt, wenn nicht anders vereinbart, als Mietzeit.
3.7 Wünscht der Kunde die Versendung oder die Abholung von Mietgeräten durch Dritte, so beginnt die Mietzeit mit Übergabe an den Frachtführer und endet mit Rückgabe durch den Frachtführer an uns.
3.8 Verbrauchsmaterial wie z. B. Videokassetten, KFZ-Kilometer und Spesen sind nicht im Mietpreis enthalten.
3.9 Vor Übergabe der Geräte sind wir berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe der Gerätewerte oder aber in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
4. Lieferfristen, Lieferung, Rückgabe und Versand
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauensvoll zusammen zu arbeiten, und sich gegenseitig von Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen zu unterrichten. Erkennt der Kunde, dass seine eigenen Angaben oder Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder unvollständig sind, hat er dies und die erkennbaren Folgen unverzüglich an Frame By Frame Cologne GmbH mitzuteilen.
4.2 Beabsichtigt der Kunde, den vertraglich bestimmten Umfang oder die Art der von Frame By Frame Cologne GmbH zu erbringenden Leistungen abzuändern, so muss er dies schriftlich äußern. Sind diese beabsichtigten Änderungswünsche nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand durchzuführen, so kann Frame By Frame Cologne GmbH dies ablehnen. In diesem Fall ist der ursprüngliche Auftrag bindend. Falls die Änderungswünsche durch Frame By Frame Cologne GmbH durchgeführt werden, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.
4.3 Fristen beginnen jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Aufklärung aller Auftragsbedingungen und technischen Einzelheiten sowie der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Informationen, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. Genehmigungen aller Art. Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist, sie beginnt erst mit der Einigung über die gewünschte Änderung neu zu laufen.
4.4 Liefer- und Leistungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Wird die Lieferung und/oder Leistung durch Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch, wenn sie bei Lieferanten der Frame By Frame Cologne GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, unmöglich, so wird Frame By Frame Cologne GmbH von der Lieferverpflichtung frei. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
4.5 Der Versand von Geräten und sonstigen Waren (z. B. Videobändern) erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Erfüllungsort ist für beide Teile Köln.
4.6 Wird die Auslieferung durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verzögert, so steht die Meldung der Versandbereitschaft im haftungsrechtlichen Sinne dem Versand gleich. Die Ware lagert dann auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
4.7 Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.
4.8 Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Frame By Frame Cologne GmbH nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurden. Frame By Frame Cologne GmbH behält sich vor, die Geräte eingehend zu testen. Die Rücksendung hat frei Haus an die Adresse von Frame By Frame Cologne GmbH zu erfolgen.
4.9 Der Kunde ist spätestens bei Rückgabe der gemieteten Geräte verpflichtet, Frame By Frame Cologne GmbH auf eventuelle Schäden an den Geräten unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält (z. B. nach Wasserkontakt, Anstoß, außergewöhnlicher oder gefahrenträchtiger Einsatz). Unterlässt dies der Kunde, so ist dies als arglistige Täuschung zu bewerten, mit allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.
4.10 Bei Versendung oder Benutzung der gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Kunde zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens (z. B. ATA-Carnet Verfahren) und trägt die daraus entstehenden Kosten und Risiken.
4.11 Bei Versendung oder Benutzung der gemieteten Geräte im Ausland akzeptiert der Kunde eine zusätzliche Versicherungsgebühr, es sei denn, er weist eine auf seinen Namen ausgestellte Versicherung nach, die im Schadenfalle alle Ansprüche abdeckt.
5. Annahmeverpflichtung und Warenrückgabe
5.1 Der Annahmeverzug des Kunden berechtigt uns, entweder die Annahme des gesamten oder eines Teiles des Auftrages zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche werden durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
6. Zahlung
6.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Ohne weitere Mahnung tritt nach 30 Tagen der Verzug ein. Skonti und andere Preisnachlässe werden ausschließlich individualvertraglich geregelt. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
6.2 Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, jedoch nicht an Erfüllung statt. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
6.3 Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verfügen können.
6.4 Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung wegen erfolgter Mängelrüge oder einer streitigen Gegenforderung ist ausgeschlossen.
6.5 Sofern die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden zweifelhaft wird, Schecks und Wechsel nicht eingelöst werden oder sonstige entsprechende Tatsachen (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzantrages, Verlust der Geschäfts- oder Verfügungsfähigkeit) bekannt werden, wird der sofortige Ausgleich aller Forderungen verlangt.
6.6 Die Berechnung von Mahngebühren zum Kostenersatz ist uns erlaubt.
6.7 Bei Auslandszahlungen werden die Bankkosten weiterbelastet.
6.8 Bei längerer Mietdauer sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen sowie tägliche oder wöchentliche Abrechnung zu verlangen.
6.9 Bei Überschreitung der Zahlungstermine können alle Kosten, die der Erlangung der Zahlung dienen, dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Im Falle einer Zahlungsverzögerung können wir mit sofortiger Wirkung die weitere Benutzung unserer Geräte untersagen und eine sofortige Rückgabe verlangen.
6.10 Bei einer Stornierung von 48 Stunden bis 24 Stunden vor dem Mietbeginn wird 50% der vereinbarten Mietzahlung fällig. Bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor dem Mietbeginn wird der die komplette Miete fällig. Sofern aus anderweitiger Verwertung des Gebrauchs der Mietsache uns Vorteile entstehen, sowie der Wert etwaiger ersparter Aufwendungen, werden diese angerechnet (§ 552 Satz 2 BGB). Als Stornierung gilt jede Form der Absage. Diese Regelung tritt auch bei Teilstornierung in Kraft.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten oder hergestellten Waren bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
7.2 Die hier im folgenden eingeräumten und/oder übertragenen Rechte dienen zur Sicherung sämtlicher aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Frame By Frame Cologne GmbH bestehenden oder sich ergebender Forderungen bis zu deren vollständiger Tilgung, unbeschadet uns gesetzlich zustehender Sicherungsrechte.
Der Kunde übereignet uns im Rahmen einer Sicherungsübereignung alle seine in unseren Besitz übergegangenen Gegenstände, insbesondere Aufnahmematerial aller Art, elektronische Informationsträger und Unterlagen aller Art. Weiterhin räumt er uns alle ausschließlichen, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen Filmwerken, die sich auf den Auftrag beziehen, ein. Die Nutzungsrechte erstrecken sich auf alle Filmzwecke, insbesondere auf die Kino-, Fernseh-, und Videorechte, einschließlich aller elektronischen Verwertung und Verbreitung.
7.3 Zugriffe dritter Personen auf die von uns gelieferte Ware oder eine an uns abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung dieser Ware hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen unter Mitteilung aller Umstände, die zur Wahrung unserer Rechte von Bedeutung sind. Die Kosten einer Intervention zur Wahrung unserer Rechte (Rechtsverfolgung) trägt der Kunde.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche gegen den Versicherten tritt der Kunde hiermit insoweit an uns ab, als es die von uns gelieferte Ware betrifft.
7.5 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug gem. 6.1 und 6.5 die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich der uns entstandenen Kosten.
7.6 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur in regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur mit unserer Zustimmung gestattet. Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Ansprüche in voller Höhe und mit allen Nebenrechten im voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, abgetretene Forderungen bis zum jederzeitigen Widerruf durch uns einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Anforderung Name und Anschrift der Erwerber der Eigentumsware bekannt zugeben und die Abtretung von Erwerbern der Ware anzuzeigen. Wird unsere Ware zusammen mit anderen Waren und Leistungen veräußert, so tritt der Kunde den rangbesten Teil der ihm zustehenden Gesamtvergütung in Höhe unserer Forderungen an uns hiermit ab.
8. Mängelrüge
8.1 Der Kunde hat Beanstandungen an Menge und Beschaffenheit unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware beim Kunden, bzw. Erbringung der Leistung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Gibt der Kunde im Rahmen der Abnahme erkennbare nachteilige Abweichungen der vereinbarten Leistung oder des zu erstellenden Produktes von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Lieferungen und Leistungen als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
8.2 Bei Farben, Tönen, Bildgestaltungen und Bildfolgen ist deren Beurteilung subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist Frame By Frame Cologne GmbH für die Ausgestaltung dieser Kriterien nach eigenem Ermessen selbst zuständig, falls vom Kunden keine genau spezifizierten Anweisungen vorliegen.
8.3 Mängelgewährleistungsansprüche beschränken sich auf Nachbesserung oder Nachlieferung mangelfreier Ware bzw. Dienstleistung binnen angemessener Frist. Reklamierte Teile und Dienstleistungen sind auf unsere Anforderung in entsprechender Form (z. B. Videobänder) an uns zurücksenden. Der Leistungsort für Abhilfehandlungen ist Köln. Leisten wir auf Wunsch des Kunden Abhilfehandlungen am Drehort außerhalb Kölns, so trägt der Kunde alle damit zusammen hängenden Kosten.
8.4 Ist der Kunde mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, erfolgt die Übergabe der Ware nach Mängelbeseitigung Zug um Zug gegen Zahlung der geschuldeten Beträge.
8.5 Alle Ansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrübergang.
9. Schäden und Haftung
9.1 Frame By Frame Cologne GmbH verpflichtet sich, den Auftrag des Kunden mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen.
9.2 Frame By Frame Cologne GmbH verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Frame By Frame Cologne GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz eines Erfüllungsgehilfen.
9.3 Grundsätzlich trägt der Kunde während der Mietzeit uns gegenüber die volle Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder sonstige Verschlechterung von Mietgeräten, und zwar unabhängig davon, ob er dies verschuldet hat oder nicht.
9.4 Wir haften nicht auf Schadenersatz wegen etwaiger Mängel, auch nicht für Folge- oder mittelbare Schäden, und zwar gleich, ob die Schäden auf Mängeln oder auf sonstigem Verschulden beruhen. Das gilt auch für den Fall erfolgloser oder mangelhafter Nachbesserung oder Nachlieferung, in welchem Fall der Kunde ausschließlich zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Miet- oder Kaufpreisminderung berechtigt ist. Der Rücktritt ist schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Sollte ein Rücktritt unberechtigt erfolgen, kann Frame By Frame Cologne GmbH vom Kunden Gewinnausfall und/oder Schadenersatz fordern.
9.5 Sofern dennoch Schadenersatzansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen geltend gemacht werden können, beschränkt sich unsere Haftung auf dasjenige, was unser Haftpflichtversicherer zu leisten hat. Der Höhe nach ist Haftung begrenzt auf diejenige Versicherungssumme, bis zu der wir versichert sind.
9.6 Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder eines unseren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden.
9.7 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Wir haften auf keinen Fall für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von uns unverschuldeten Störungen, Fabrikationsfehlern oder
Ausfällen von Geräten oder Aufzeichnungsmedien entstehen sollten Insbesondere können keine Schadensersatzansprüche für Folgeschäden geltend gemacht werden.
9.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache nur im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zu benutzen. Er ist weiterhin verpflichtet, Frame By Frame Cologne GmbH vor Entgegennahme der Mietgegenstände genau über deren beabsichtigten Verwendungszweck zu informieren.
Insbesondere folgende Einsätze bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Frame By Frame Cologne GmbH:
in Kriegs-, Krisen – oder Katastrophengebieten, bei Demonstrationen, Unruhen, bei Aufnahmen mit, an, in oder aus Luft-, Raum- und Wasserfahrzeugen, in radioaktiver oder klimatisch extremer Umgebung, Unterwasseraufnahmen, unter Verwendung pyrotechnischer Effekte und bei Stunts.
Der Versicherungsschutz bei Diebstählen aus Kraftfahrzeugen ist nur bei ordnungsgemäß verschlossenen Türen und Fenstern gewährleistet.
Sofern dem Kunden entgegen Punkt 9.11 zum vertragsgemäßen Gebrauch eine Überlassung der Mietsache an Dritte gestattet ist, ist ein Verschulden des Dritten im vollen Umfang dem eigenen Verschulden des Kunden gleichzusetzen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Mietsache vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Im Schadenfall obliegt dem Kunden die (schriftlich zu erbringende) Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und Schadenshöhe. Der Kunde verpflichtet sich im Schadensfall auch für entgangene Mietgebühren für die Dauer der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung aufzukommen, soweit für den Ausfallschaden keine Versicherung aufkommt. Ein Diebstahl ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
9.9 Schäden, die durch die normale Abnutzung entstanden sind, gehen nicht zu Lasten des Kunden. Der Kunde haftet jedoch in vollen Umfang über die Mietdauer hinaus, solange er, oder einer seiner Beauftragten im Besitz der Mietsache ist und eine Rückgabe der Mietsache nicht erfolgt ist.
9.10 Eigenständige Reparaturen dürfen vom Kunden nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen. Kabel dürfen nur in den von uns gelieferten Längen verwendet werden. Es ist unzulässig, Kabel zu zerschneiden, Stecker oder Kabelschuhe zu entfernen oder deren Enden weiter abzuisolieren. Leuchtmittel müssen in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden. Beschädigte oder verlorene Leuchtmittel werden dem Kunde zum Tagespreis berechnet.
9.11 Ohne unsere Einwilligung ist eine gewerbliche Weitervermietung an Dritte nicht gestattet. Sollte sie jedoch durch eine schriftliche Einverständniserklärung von Frame By Frame Cologne GmbH gestattet sein, so hat der Vertragspartner eine eigene Versicherung abzuschließen. Versicherungsschutz durch Frame By Frame Cologne GmbH besteht in diesem Falle ausdrücklich nicht. Eine Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonst irgendwelche Belastung unserer Geräte oder irgendwelche Verfügungen darüber sind unzulässig und uns gegenüber unwirksam. Eine Pfändung unserer Geräte sowie Materialien ist uns sofort mitzuteilen
10. Versicherung und Aufbewahrung
10.1 Alle an Frame By Frame Cologne GmbH übergebenen Gegenstände und Materialien, insbesondere bespielte Videobänder, werden seitens Frame By Frame Cologne GmbH nicht versichert. Es obliegt dem Auftraggeber, seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei Frame By Frame Cologne GmbH befindlichen Materials zu sorgen.
10.2 Bei Vermietung sind unsere Geräte für die Dauer der Entleihe im Rahmen einer Elektronikversicherung versichert. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Versicherungsvertrag nur bestimmte Leistungen versichert sind. Auch kann durch das Verhalten der Kunden vor und nach einem Schadensfall der Versicherer von seiner Leistung frei werden, selbst wenn das Risiko an sich versichert ist. Der Kunde muss grundsätzlich den Inhalt des bestehenden Versicherungsvertrages gegen sich bestehen lassen. Auf Wunsch wird dem Kunden eine Kopie der Versicherungsbedingungen zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich sind keine Schäden gedeckt, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bestehen. Geltungsbereich ist Deutschland und angrenzendes Ausland mit einer Selbstbeteiligung von 500,00 € je Schadensfall. Dafür werden 5% Versicherung innereuropäisch und 7,5% außereuropäisch des Netto-Rechnungsbetrages berechnet. Bei Schäden durch Entwendung wird ein Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Versicherungswertes geltend gemacht. Dies gilt nicht für Entwendung aus verschlossenen Räumen. Für alle nicht durch die Versicherung abgedeckten Schäden haftet der Kunde selbst. Die Anlieferung ist durch Frame By Frame Cologne GmbH versichert.
10.3 Eine Ablehnung der vom Frame By Frame Cologne GmbH angebotenen Versicherung muss schriftlich erfolgen.
10.4 Die Aufbewahrung jeglicher Unterlagen und Materialien des Kunden durch Frame By Frame Cologne GmbH erfolgt für die Dauer der Auftragsbearbeitung unentgeltlich. Eine über die Auftragsbearbeitung hinausgehende Aufbewahrung von Unterlagen und Materialien ist nicht vertragsgegenständlich. Die über die Auftragsbearbeitung hinausgehende Aufbewahrung von Unterlagen und Materialien des Kunden erfolgt freiwillig. Es erfolgt keine geregelte Archivierung oder räumliche Trennung von anderen Materialien. Frame By Frame Cologne GmbH ist berechtigt, das Material nach vorheriger Ankündigung an die zuletzt bekannte Adresse des Kunden zu schicken. Sollte das Material als postalisch unzustellbar zurückkommen, ist Frame By Frame Cologne GmbH berechtigt, mit dem Material nach Belieben zu verfahren, bzw. zu vernichten.
11. Besondere Bestimmungen für die Herstellung von Filmwerken durch Frame By Frame Cologne GmbH
11.1 Der Auftraggeber erwirbt nach Zahlung der Schlussrechnung die Nutzungs- bzw. Lizenzrechte an den Vertragsgegenständen für die Nutzungsarten, den Zeitraum, die Zielgruppen und das Gebiet, wie sie im einzelnen im Einzelvertrag bzw. im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Konzeption aufgeführt sind. Frame By Frame Cologne GmbH geht grundsätzlich davon aus, dass der Auftraggeber alle Rechte an den von ihm zur Bearbeitung oder Verwendung gelieferten beigestellten Werken besitzt. Der Auftraggeber wird uns von allen Ansprüchen Dritter, die mit einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter begründet werden, in vollem Umfang unverzüglich freistellen. Das gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.
11.2 Die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Nutzungsrechte und Lizenzrechte an der ganzen Leistung und an jeder Teilleistung verbleiben - wenn nicht anders vereinbart - bei Frame By Frame Cologne GmbH.
11.3 Wenn einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, erwirbt Frame By Frame Cologne GmbH die Rechte für Musiknutzungen. Der Auftraggeber bezahlt die Aufführungsrechte (GEMA). Es besteht Einvernehmen, dass Frame By Frame Cologne GmbH die GEMA-Meldung im Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers abgibt. Die Rechte an eigenen Kompositionen bleiben bei Frame By Frame Cologne GmbH.
11.4 Für fremdbezogene und von Frame By Frame Cologne GmbH nicht wesentlich veränderte Teile übernimmt Frame By Frame Cologne GmbH keine Gewährleistung. Sie tritt jedoch ihre eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Lieferanten an den Auftraggeber ab. Masterbänder bewahren wir, wenn nicht anders vereinbart, nach Abnahme in unserem Archiv auf. Produktionsbänder (Rohmaterial) werden nach der Abnahme gelöscht.
12. Besondere Bestimmungen für die Postproduktion
12.1 Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber aller Rechte an den von ihm zur Bearbeitung oder Verwendung gelieferten beigestellten Werken ist. Der Auftraggeber wird uns von allen Ansprüchen Dritter, die mit einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter begründet werden, in vollem Umfang unverzüglich freistellen. Das gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.
12.2 Der Auftraggeber überträgt zur Sicherung unserer Forderung aus dem Vertrag das Eigentum der an uns übergebenen Bänder, nebst dem damit zusammenhängenden Nutzungs- und Auswertungsrechten.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für beide Parteien ist Köln.
13.2 Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen ist für beide Teile Köln, sofern eine abweichende gesetzliche Bestimmung dem nicht entgegensteht.
13.3 Es findet Deutsches Recht Anwendung.
14. Teilunwirksamkeit
14.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materiell rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
15. Datenschutz, Geheimhaltung, Veröffentlichung
15.1 Wir weisen darauf hin, dass wir Kundendaten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, in elektronischer Form verarbeiten und speichern können. Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzuleiten, ausgenommen solche Daten, die zur Auftragsbearbeitung zwingend notwendig sind.
15.2 Es gilt als vereinbart, dass die der jeweils anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Informationen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder Dritten nachweislich bekannt sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbestimmte Zeit.
15.3. Presseerklärungen, Auskünfte usw., in denen die eine Vertragspartei Bezug auf die andere nimmt, sind nur nach vorheriger, schriftlicher Abstimmung, zulässig.
Köln, den 1.1.2006
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